Verheiratete Paare haben – innerhalb gesetzlich festgelegter Altersgrenzen – Anspruch auf Maßnahmen der künstlichen Befruchtung unter Kostenbeteiligung ihrer gesetzlichen Krankenkassen, wenn hinreichende Aussicht auf einen Erfolg besteht. Bei Frauen liegen die Altersgrenzen zwischen dem vollendeten 25. und vollendeten 40. Lebensjahr, bei Männern zwischen dem vollendeten 25. und vollendeten 50. Lebensjahr.
Gutes Spermiogramm und trotzdem klappt die Befruchtung nicht. Der Grund dafür bleibt jedoch oft ungeklärt. Jetzt hat man eine Ursache dafür gefunden. Die Spermien können sich zwar bewegen, es fehlt ihnen aber der Turbo, um in die Eizellen einzudringen.
Bei der Hälfte der Paare, die auf natürlichem Weg nicht schwanger werden können, liegt die Ursache beim Mann. Aber selbst wenn die Anzahl, das Aussehen und die Beweglichkeit der Spermien…